Kosten der Behandlung

Die Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten  (GOP).  Zu Ihrer Übersicht finden Sie die GOP auch als pdf-Dokument zum Download am Ende dieser Seite. Sie enthält alle Ziffern, die für die Psychotherapie relevant sind. Jede GOP-Ziffer hat einen Steigerungsfaktor, der zur Berechnung des Endpreises multipliziert wird.

 

Das orientierende Erstgespräch, die sog. "Sprechstunde(50 Minuten), wird mit 174,84€  honoriert (3,0facher Satz).

Dieses Gespräch hat vor allem zwei Funktionen: Es dient erstens dazu, dass ich einen Einblick in Ihre Symptomatik und Ihr Anliegen erhalten kann, um Ihnen am Ende des Gesprächs eine Verdachtsdiagnose sowie geeignete Behandlungsoptionen nennen zu können. Vor allem dient das Erstgespräch aber dem gegenseitigen Kennenlernen. Der wichtigste Wirkfaktor für eine gelingende Therapie ist nachweislich die therapeutische Beziehung. Daher möchte ich Sie einladen, hier ganz ohne Erwartungsdruck auf Ihr Bauchgefühl zu hören.

 

Die Kosten für jede weitere Sitzung (50 Minuten) belaufen sich auf 191,76€ (3,5facher Satz).

 

Der allgemeine, inzwischen historische Normwert des Steigerungsfaktors liegt bei 2,3. Dies ist der Faktor, der von den meisten Versicherungen übernommen wird. Eine 50-minütige Sitzung tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie kostet demnach 92,50€. Seit fast 25 Jahren hat es keine relevanten Veränderungen bei den GOP-Ziffern gegeben, sodass viele Privatpraxen mit dem Satz von 2,3 nicht mehr wirtschaftlich arbeiten können. Steigerungsfaktoren von 2,8 bis 3,5 sind nun gängiger. In meiner Praxis berechne ich für eine Einzeltherapiesitzung den 3,5fachen GOP-Satz, was einem Honorar von 140,76€ entspricht. Hinzu kommt in jeder Sitzung die Erhebung des psychischen Befundes, der auch eine berufsrechtliche Relevanz hat. Insgesamt ergibt sich dadurch ein Endpreis von 191,76€ pro Sitzung.

 

Für die Abweichung vom 2,3fachen Satz ist eine Honorarvereinbarung notwendig, die ich Ihnen im Erstgespräch erläutere. Eventuell übernimmt Ihre Versicherung bzw. Beihilfe nicht die vollständigen Kosten der Behandlung. Informieren Sie sich idealerweise bereits vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Versicherung oder der Beihilfestelle über Ihre Vertragsmodalitäten.

 

Unabhängig von der Erstattung durch Dritte sind Sie als PatientIn die Vertragspartnerin bzw. der Vertragspartner. Die Honorierung erfolgt somit (zunächst) immer in voller Höhe gemäß Rechnungsstellung und Honorarvereinbarung durch Sie persönlich.

Private Krankenversicherung

In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie vollständig erstattet. Prüfen Sie bitte Ihre Tarifbedingungen, da gelegentlich auch nur ein Teil der Kosten übernommen wird. Empfehlenswert ist es außerdem, sich im Vorhinein über die notwendigen Formalitäten für eine Psychotherapie zu erkundigen. Es gibt verschiedene Vertragsmodelle, z.B. wird gelegentlich nur eine pauschale Sitzungszahl pro Kalenderjahr vergütet.

Beihilfe

Die Kosten für eine Psychotherapie werden in den meisten Fällen von der Beihilfe übernommen. Gelegentlich erfolgt jedoch nur eine teilweise Erstattung. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld über die Modalitäten.

Berufsgenossenschaften

Berufsgenossenschaften erstatten in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie, wenn diese aus arbeitsbedingten Gegebenheiten notwendig wird.

Heilfürsorge der Bundespolizei

Bundespolizistinnen und Bundespolizisten können seit Mai 2018 auch eine Psychotherapie in einer Privatpraxis in Anspruch nehmen. Hierzu hat die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) eine Vereinbarung mit dem Bundesministerium des Inneren geschlossen. Auch hier ist es möglich, dass die Heilfürsorge nur einen Teil der Kosten erstattet.

Selbstzahlende

Sie können die psychotherapeutische Behandlung selbstverständlich auch privat zahlen. Die Abrechnung erfolgt auch hier gemäß GOP/GOÄ unter Berücksichtigung der Honorarvereinbarung. Dies ist auch möglich, wenn Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Kosten für eine privat getragene Psychotherapie können Sie ggf. als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Die Behandlung selbst zu zahlen ist auch dann eine Option, wenn Sie z.B. perspektivisch eine Verbeamtung anstreben und Diskriminierung durch eine aktenkundige seelische Erkrankung fürchten. 

Gesetzliche Krankenversicherung

Als Privatpraxis ist eine direkte Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen leider nicht möglich. Eine Behandlung auf private Rechnung ist jedoch möglich (siehe "Selbstzahlende").

Das sog. "Kostenerstattungsverfahren", also die Erstattung der ausgelegten Kosten für die Behandlung in einer Privatpraxis, biete ich nicht an, denn:

Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten einer privaten Psychotherapie aktuell gar nicht oder nur teilweise. Seit Juli 2024 gab es eine neue Abrechnungsempfehlung für Psychotherapeuten.  Leider sind viele gesetzliche Krankenversicherungen nicht gewillt, die psychotherapeutischen Leistungen entsprechend dieser Empfehlung angemessen zu vergüten.

 

Die aktuell gültige Gebührenordnung können Sie hier als pdf einsehen: 

Download
Aktuelle Abrechnungsempfehlung GOP
GOP_Tabelle_2024_DPtV.pdf
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